Checkliste für die Ortsbesichtigung
Vor Ort und keinen Plan?
Eine Checkliste zur Vorbereitung und Durchführung der Ortsbesichtigung bringt System in das Audit.
Diese Aussage mag zunächst übertrieben klingen, doch sie spiegelt genau meine Erfahrungen wider. Eine gründlich vorbereitete und durchgeführte Ortsbesichtigung ist der Schlüssel zu einem sachgerechten und ausgewogenen Audit. Oft kann ich nach einer Ortsbesichtigung die wesentlichen Schwerpunkte des Audits bereits während der Rückfahrt konzipieren. Aber warum hat die Ortsbesichtigung bei einem Planungsaudit so eine große Bedeutung?
Ein wichtiger Aspekt liegt in der Vorbereitung der Ortsbesichtigung. Es ist entscheidend, dass der Auditor die Planung zuerst durchdringt und versteht. Erst danach kann er die Örtlichkeit besichtigen. Er weiß dann, was er sich ansehen muss, auf welche Details er achten muss. Mit der Planung im Kopf, hat man einen fokussierten Blick auf die örtliche Situation.
Es gibt noch viele andere Dinge, die bei der Vorbereitung und Durchführung der Ortsbesichtigung bedacht werden müssen. Ich habe mir dazu im Laufe der Zeit eine kleine Merkliste geschrieben. Diese Liste habe ich jetzt geordnet, sortiert und ergänzt. Sie liegt seit einigen Wochen in meinem Auto bzw. hängt neben meinem Schreibtisch. Sie ist für mich ein wichtiges Arbeitsmittel und der rote Faden in jedem Auditprojekt.
Ich gebe diese Checkliste gern anderen interessierten Auditoren zur Ansicht und Nutzung frei. Die Liste ist unverbindlich und auf jeden Fall unvollständig. Neben der PDF-Version stelle ich auch die WORD-Datei zum Download zur Verfügung. Damit sind individuelle Anpassungen und Erweiterungen möglich. Über Hinweise und Erfahrungen anderer Auditoren dazu freue ich mich.
Ortsbesichtigung - meine 5 wichtigsten Punkte
1. Zuerst die Planungsunterlagen durchsehen, nachvollziehen, verstehen ... danach die Örtlichkeit besichtigen
2. Das Ziel und den Umfang der Ortsbesichtigung festlegen
Es gibt Planungsaudits an Autobahnen, da reicht die Befahrung beider Richtungsfahrbahnen mit Videodokumentation aus.
Hier ist im Rahmen des Planungsaudits (Phase 1 – 3) nur eine Befahrung praktikabel und erforderlich.
3. Technische Ausrüstung
4. die Perspektive wechseln ...
Ich kann aus eigener Erfahrung bestätigen, dass es sich bisher fast immer gelohnt hat, das Fahrrad zu einer Ortsbesichtigung mitzunehmen (außer bei Autobahnen 😉).
Ich erinnere mich gut an eine „Stadtführung“ des Behindertenverbandes in Dresden. Dabei haben die Teilnehmer die Verkehrsanlagen ihrer Stadt ganz neu mit dem Rollator oder dem Taststock für Blinde erkundet. Das öffnet im wahrsten Sinne des Wortes die Augen für die Thematik und hilft beim „Perspektivwechsel“.
5. Wann wird das Audit durchgeführt?
In dieser Zeitspanne ist es hell und die Verkehrsspitzen im Berufsverkehr werden gemieden. Damit verpasst der Auditor unter Umständen diejenigen relevanten Verkehrszustände, die zur Beurteilung entscheidend sind.
Die Ortsbesichtigung soll deshalb auch hinsichtlich der Tageszeit geplant werden. Der Auditor muss in der Phase der Vorbereitung der Ortsbesichtigung entscheiden, ob ggf. die Spitzenverkehrsstunde im Berufsverkehr für die örtlichen Beobachtungen relevant ist. Auch die Sichtverhältnisse bei Dunkelheit oder die Wirkung der Straßenbeleuchtung können von Bedeutung für das Audit sein.
Auch diese Einflüsse auf die Verkehrssicherheit muss das Audit erfassen und bewerten.
Wolfingenieure
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